Neueste | Meistgesehene
Neueste | Meistgelesene




Ioannis Varvitsiotis: Wanderungspolitik in Europa

  941 Wörter 3 Minuten 942 × gelesen
2017-02-14 2017-04-24 14.02.2017

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über Flüchtlinge berichtet wird, die versuchen - zum Teil unter Einsatz ihres Lebens - ein Land der Europäischen Union zu erreichen. „Die Migrationspolitik ist heute eine der großen Herausforderungen europäischer Politik geworden“, stellt denn auch Hans-Gert Pöttering (MdEP), Vorsitzender der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament, im Vorwort einer von seiner Fraktion herausgegebenen Studie über die Entwicklung hin zu einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik fest.

„Wanderungspolitik in Europa“ ist der Titel dieser von Dr. Ioannis M. Varvitsiotis (MdEP) in Zusammenarbeit mit Gavriil Kampouroglou verfassten Studie, die politisch interessierten Laien ebenso wie Fachleuten verständlich und übersichtlich einen fundierten Überblick gibt über den, wie es im Untertitel der Veröffentlichung heißt, „langen Weg zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik in der Europäischen Union“ von 1999 bis 2005.

Ewa Klamt (MdEP), Koordinatorin im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament, betont in ihrer Einleitung, dass eine gemeinsame europäische Migrationspolitik „alle Aspekte von Zuwanderung berücksichtigen“ müsse wie „die Aufnahme von Flüchtlingen, die Asylgewährung, den Familiennachzug, die Wirtschaftsmigration, den vorübergehenden Aufenthalt von Fachkräften, aber auch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des Menschenschmuggels und des Menschenhandels sowie Rückführungsmaßnahmen, Rückübernahmeabkommen und die Sicherung der Außengrenzen“.

Die in vier Teile gegliederte Studie gibt zunächst einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich Einwanderungspolitik gemeinsam ergriffen wurden - angefangen mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1986 bis hin zur Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam im Jahr 1997. Eingegangen wird auf Sondertagungen des Europäischen Rates, darunter auch jene im finnischen Tampere 1999: „Dieses Gipfeltreffen war von besonderer Bedeutung, da dort politische Leitlinien und konkrete Zielsetzungen im Bereich der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik festgelegt wurden“, heißt es wörtlich. Mit den wichtigsten Entwicklungen beim Prozess der Harmonisierung der Asyl- und Einwanderungspolitik der EU-Mitgliedsstaaten seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Januar 1999 befasst sich der zweite Teil. Dr. Ioannis Varvitsiotis geht ein auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zum Schutz der Außengrenzen, auf die Bestimmungen zur Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und auf die Regelungen im Bereich Asyl- und Flüchtlingsrecht. Die Einwanderungspolitik, die die EU-Mitgliedsstaaten bislang auf nationaler Ebene verfolgt haben, wird im dritten Teil vorgestellt. Die Darstellung der nationalen Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten soll deutlich machen, „inwieweit jeder einzelne Mitgliedstaat tatsächlich bereit ist, zur Harmonisierung dieses Politikbereichs auf europäischer Ebene beizutragen“. Zu den klassischen Einwanderungsländern wird Deutschland gezählt, wo laut dieser Studie im Jahr 2003 etwa 7,3 Millionen Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft lebten, das entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Die zahlenmäßig stärkste Bevölkerungsgruppe stammt, wie aus dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats für Zuwanderung und Integration zitiert wird, aus der Türkei (1 877 661), gefolgt von Italien (601 258), Serbien und Montenegro (568 240), Griechenland (354 630) und Polen (326 882).

„Etwa 34 Prozent der Ausländer sind seit mehr als zwanzig Jahren in Deutschland und etwa 23 Prozent seit zehn bis zwanzig Jahren“, heißt es in der Studie, die die wichtigsten Regelungen des neuen Zuwanderungsgesetzes erläutert, das am 1. Januar 2005 in Deutschland in Kraft trat. In Griechenland, das zu den neuen Einwanderungsländern in Südeuropa gezählt wird, sollen sich aktuellen Schätzungen zufolge „2004 mindestens 940 000 Bürger aus Drittstaaten (legal wie illegal)“ aufgehalten haben. Laut einer Volkszählung von 2001 entsprach der Anteil der Ausländer sieben Prozent der Gesamtbevölkerung. Das derzeit gültige Ausländergesetz, das die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung regelt sowie die Grundlage der griechischen Einbürgerungspolitik darstellt, stammt aus dem Jahr 2001. Derzeit sei ein neues Gesetz im Gespräch: „Zu den wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, zählt die Vereinfachung des außerordentlich bürokratischen Verfahrens für die Erstellung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.“ Im vierten Kapitel unterbreitet der Autor der Studie Handlungsvorschläge hinsichtlich einer gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik: „Die künftige europäische Asyl- und Einwanderungspolitik muss sich auf eine gemeinsame Analyse aller Aspekte der Migrationsströme stützen.

In dieser Hinsicht erscheint es empfehlenswert, die Schaffung eines Europäischen Forschungszentrums für Einwanderungspolitik in Betracht zu ziehen.“ Gefordert sei eine „effizientere Politik“ zur Integration von Drittstaatsangehörigen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Dass sich gewalttätige Ausschreitungen wie zum Beispiel in Frankreich nicht wiederholen, müsse Europa auf die tatsächliche Integration der Migranten setzen, die illegalen Einwanderungsströme kontrollieren und ein „stärkeres soziales Netz“ knüpfen. Eine „entscheidende Zielsetzung im Hinblick auf die angemessene Behandlung der Migrationsthematik“ bestehe zugleich darin, den Herkunftsländern der Einwanderer Entwicklungshilfe zu gewähren, heißt es in der Studie.

Lebenslauf: Ioannis Varvitsiotis
Ioannis Varvitsiotis wurde am 2. August 1933 in Athen geboren. Nach dem Studium an der Juristischen Fakultät in Athen und Freiburg promovierte er 1960 zum Dr. jur in Athen. Von 1961 bis 1964 Ioannis Varvitsiotis war Abgeordneter der Nationalen Radikalen Union. Von 1974 bis 2000 war er Abgeordneter der Nea Dimokratia, außerdem Generalsekretär der Fraktion von Nea Dimokratia und Parlamentssprecher (1985).
Ioannis Varvitsiotis wurde unter Ministerpräsident Constantinos Karamanlis Staatssekretär für Inneres (26.7.1974 - 9.10.1974), Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten (21.11.1974 - 22.2.1975), Minister für Handel (22.2.1975 - 28.11.1977) und Minister für Bildung (28.11.1977 - 10.5.1980). Nach dem Erfolg von Nea Dimokratia bei den Parlamentswahlen 1989 wurde Ioannis Varvitsiotis auf die Posten des Ministers für nationale Verteidigung (2.7.1989 - 12.10.1989), des Ministers für Handel (23.11.1989 - 13.2.1990), des Ministers für nationale Verteidigung (11.4.1990 - 12.10.1993) sowie des Justizministers (7.8.1992 - 3.12.1992) berufen.
Zwischen 1989 und 1996 war er Stellvertretender Vorsitzender der Europäischen Volkspartei. Seit 1998 leitet er das Institut "Konstantinos Karamanlis" zur Förderung der Demokratie.
Im Juni 2004 wurde er zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt. Seitdem ist er Mitglied des Vorstandes in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischen Demokraten (EVP-EDb Fraktion), Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie Mitglied der Delegation im gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Bulgarien.
Ioannis Varvitsiotis hat mehrere Bücher zur juristischen und politischen Themen verfasst und ist Träger hoher ausländischen Orden.

1 Bild für das Keyword IoannisVarvitsiotisWanderungspolitik gefunden.